Rechtsprechung
   BPatG, 26.02.2003 - 20 W (pat) 46/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10911
BPatG, 26.02.2003 - 20 W (pat) 46/01 (https://dejure.org/2003,10911)
BPatG, Entscheidung vom 26.02.2003 - 20 W (pat) 46/01 (https://dejure.org/2003,10911)
BPatG, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 20 W (pat) 46/01 (https://dejure.org/2003,10911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 317
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.04.1998 - X ZB 19/97

    "Informationsträger"; Rechtsfolgen der Teilung eines Patents im

    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 20 W (pat) 46/01
    Mit der Teilungserklärung ist für die Behandlung der entstehenden Teilanmeldung die Prüfungsstelle des Patentamts zuständig (BGH GRUR 1999, 148, III.1.d - Informationsträger).

    Denn schon bislang entfaltete eine Teilungserklärung keine gegenständliche Gestaltungswirkung, da mit der Teilanmeldung der gesamte Offenbarungsgehalt der Ursprungsanmeldung ausgeschöpft werden kann (BGH GRUR 1992, 38 - Straßenkehrmaschine, GRUR 1999, 148 - Informationsträger) und insoweit mithin eine gegenständliche Beschränkung nicht eintritt.

  • BGH, 30.09.2002 - X ZB 18/01

    "Sammelhefter" - Wirksame Teilung eines Patents

    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 20 W (pat) 46/01
    Die Erklärung des - bloßen - Inhalts, das Patent werde geteilt, ist auch bestimmt, nachdem der BGH in seiner Entscheidung "Sammelhefter" vom 30. September 2002 (Mitt. 2002, 526 = GRUR 2003, 47) darauf abstellt, die wirksame Teilung eines Patents setze nicht voraus, daß durch die Teilungserklärung ein gegenständlich bestimmter Teil des Patents definiert werde, der von diesem abgetrennt werde.
  • BGH, 01.10.1991 - X ZB 34/89

    Teilung des Patents im Einspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 20 W (pat) 46/01
    Denn schon bislang entfaltete eine Teilungserklärung keine gegenständliche Gestaltungswirkung, da mit der Teilanmeldung der gesamte Offenbarungsgehalt der Ursprungsanmeldung ausgeschöpft werden kann (BGH GRUR 1992, 38 - Straßenkehrmaschine, GRUR 1999, 148 - Informationsträger) und insoweit mithin eine gegenständliche Beschränkung nicht eintritt.
  • BPatG, 09.01.2002 - 20 W (pat) 4/00

    Verfahren zum Ausstellen individueller Chipkarten - Maßstab gachmännischen

    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 20 W (pat) 46/01
    Sp unten), wie Nachrichten, Sport, klassische Musik usw. Der Fachmann befaßt sich daher nicht nur mit der Lösung von vorgegebenen konkreten technischen Problemen, sondern ist allgemein um konkurrenzfähige Empfangsgeräte bemüht, berücksichtigt dabei tatsächliche oder mögliche Benutzerwünsche und achtet auf optimale Gebrauchsfähigkeit (siehe Senatsbeschlüsse GRUR 2002, 418 - Selbstbedienungs-Chipkarte; BPatGE 38, 250 - Radio-Daten-System; Mitt.
  • BPatG, 20.11.2002 - 20 W (pat) 15/01

    Folgen der Teilung des Patents - Schwebezustand

    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 20 W (pat) 46/01
    2001, 121 - Basisstation, und vom 20.11.2002, 20 W (pat) 15/01, Mitt.
  • BPatG, 30.11.2000 - 20 W (pat) 76/99
    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 20 W (pat) 46/01
    Es besteht nach den §§ 60 Abs. 1 Satz 3, 39 Abs. 3 PatG kein "Schwebezustand" dahingehend, daß nach Abgabe der Teilungserklärung im vorliegenden Einspruchsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über das Stammpatent zunächst nicht möglich ist, solange nämlich nicht feststeht, ob für die Teilanmeldung innerhalb von drei Monaten die nach den §§ 34 bis 36 PatG erforderlichen Anmeldungsunterlagen eingereicht und die gemäß § 39 Abs. 2 PatG nachzuzahlenden Gebühren entrichtet sind oder ob die Teilung rückwirkend beseitigt wird, falls die Anmeldungsunterlagen und Gebühren nicht fristgerecht eingehen (Senatsentscheidungen vom 30.11.2000, 20 W (pat) 76/99, Mitt.
  • BPatG, 19.05.2010 - 3 Ni 15/08

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Ferner kann sie nur an solchen Problemen orientiert werden, die durch die Erfindung tatsächlich gelöst werden (vgl. BGH GRUR 1967, 194 - Hohlwalze, BGH GRUR 1981, 186, 188 - Spinnturbine II, BGH GRUR 1991, 811 - Falzmaschine, BGH GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger, BPatG GRUR 2004, 317 - Programmartmitteilungen sowie BGH GRUR 2009, 382, 387 [51] - Olanzapin Schulte, PatG 8. Aufl. § 1 Rdn. 62, 63 und 65, Busse PatG 6. Aufl. § 1 Rdn. 88, 92 bis 94, Benkard PatG 10. Aufl. § 1 Rdn. 55a, 56, § 34 Rdn. 18 bis 20).

    Dabei besteht bei der Wahl des Ausgangspunktes jedoch kein Vorrang eines "nächstkommenden Standes der Technik" (BGH GRUR 2009, 382, 387 [51] - Olanzapin; BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger; BPatG GRUR 2004, 317 - Programmartmitteilung).

  • BPatG, 22.08.2018 - 4 Ni 10/17

    Zigarettenpackung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zigarettenpackung

    Dabei können für die Beantwortung der Frage, ob die beanspruchte technische Lehre für den angesprochenen Fachmann im Zeitpunkt der Anmeldung bzw. im Prioritätszeitpunkt nahelag, nicht nur der sogenannte "nächstliegende" Stand der Technik, sondern verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger; BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin; BPatG GRUR 2004, 317 - Programmartmitteilung).
  • BPatG, 22.07.2010 - 3 Ni 57/08

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lebensmittelfarbstoffe auf Basis von

    Ferner kann sie nur an solchen Problemen orientiert werden, die durch die Erfindung tatsächlich gelöst werden (vgl. BGH GRUR 1967, 94 - Hohlwalze; BGH GRUR 1981, 186, 188 - Spinnturbine II; BGH GRUR 1991, 811 - Falzmaschine; BGH GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger; BPatG GRUR 2004, 317 - Programmartmitteilungen sowie BGH GRUR 2009, 382, 387 [51] - Olanzapin).

    Es ist deshalb grundsätzlich nicht von einem bestimmten "nächstkommenden" Stand der Technik als Beurteilungsgrundlage auszugehen, da bereits die Wahl dieses Ausgangspunkts der Rechtfertigung bedarf, die in der Regel in dem Bemühen des Fachmanns liegt, für einen bestimmten Zweck eine bessere Lösung zu finden, als sie der bekannte Stand der Technik zur Verfügung stellt (BGH GRUR 2009, 382, 387 [51] - Olanzapin; GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger; BPatG GRUR 2004, 317 - Programmartmitteilung).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht